Notentwässerung und ihre Kontrolle
Flach- und Schrägdächer müssen zuverlässig entwässert werden. Bei einem verstopften Hauptablauf greift hier der Notablauf. Auf privaten Grund durch einen Speier realisiert, ist dies bei öffentlichem Grund nicht erlaubt. Bei darunterliegenden Parklätzen oder Gehwegen ist dies jedoch auch auf privatem Grund nicht empfohlen, da im Gewitterfall oft mehr als nur Wasser aus dem Notspeier herunter kommt.
Daher wird der Notüberlauf auch in einem Rohr geführt. Wobei sich eine Überwachung dessen aufdrängt und empfiehlt.